§ 1 Allgemeine Regelungen

1.1 Die SharingCars GmbH, mit Sitz in der Eckendorferstr 63, 33609 Bielefeld ( im Folgenden: “SharingCars“), bietet auf der Domain sharingcars.de ( im Folgenden die „Plattform“) den Nutzern der Plattform  ( im Folgenden die „Nutzer“) die Möglichkeit, auf der Plattform Sportwagen, Nutzfahrzeuge, Camper und Oldtimer zu mieten und zur Vermietung anzubieten.

1.2 Über die Plattform kann der registrierte Nutzer nach Fahrzeugen suchen, diese online als Mieter (im Folgenden: Mieter) buchen oder eigene Fahrzeuge als Vermieter zur zur Vermietung einstellen (im Folgenden: Vermieter). Dabei agiert SharingCars nur als Vermittler. Er wird nicht Partei des Mietvertrags. Mietverträge werden zwischen Nutzern der Plattform selbst geschlossen.

1.3 Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend als “AGB“ bezeichnet) gelten für die Nutzung der Plattform und für sämtliche in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträge, für alle rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen Nutzern der Plattform untereinander , sowie zwischen Nutzern der Plattform selbst.

1.4 Zusätzlich zu diesen AGB gelten je nach Fahrzeug gegenüber den Nutzern als Mieter die Besonderen Mietbedingungen der Vermieter. Diese sind im Fahrzeugprofil des jeweiligen Vermieters aufgeführt.

§ 2 Gewerbliche Vermieter

2.1. Falls der Vermieter gewerblich ist, muss dieser auf seinem Vermieter Profil, entweder seine eigene Selbstfahrervermietversicherung angeben oder eine fernschriftliche Information zur Gewerblichkeit unverzüglich an SharingCars senden. 

2.2. Die gewerblichen Vermieter sind selbst dafür verantwortlich, zu ermitteln, ob und inwiefern sie verpflichtet sind, Umsatz-, oder sonstige Besucher- oder Einkommensteuern („Steuern“) zu erklären, einzuziehen, abzuführen oder in Ihren Inseratspreis einzubeziehen.

§ 3 Leistungen des Plattformbetreibers

3.1 Direktbuchungen

3.1.1. Der Vermieter bietet seine Fahrzeuge auf der Plattform  über die “Direktbuchung”-Funktion an. Der Mieter kann sofort und verbindlich buchen, ohne vorher eine Anfrage an den Vermieter schicken zu müssen. Das Verwalten von Anfragen, das Versenden von Angeboten und die ständige Erreichbarkeit entfallen damit.

3.2.2. In diesen Fällen ist bereits die Darstellung des Fahrzeugs auf der Plattform das verbindliche Angebot des Vermieters. Der Nutzer nimmt dieses Angebot verbindlich an, indem er am Ende des Bestellvorgangs eine kostenpflichtige Buchung bestätigt. Damit kommt der Mietvertrag zustande. Die Verfügbarkeit des Fahrzeugs zu den vom Vermieter eingegebenen Reisedaten wird vom Vermieter selbst gewährleistet. Auch hier erfolgt der Vertragsschluss nur zwischen Vermieter und Mieter. SharingCars als Plattform nimmt erneut nur die Aufgaben eines Vermittlers wahr.

3.3. Versicherung

Die Vermieter garantieren Ihre Fahrzeuge als Selbstfahrervermiet Fahrzeug versichert zu haben.

§ 4 Registrierung

4.1 Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.

4.2 Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht. Wir behalten uns vor, im Fall von berechtigten Gründen Nutzer von der Plattform auszuschließen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige natürliche oder juristische Personen.

4.3 Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung unserer Nutzungsbedingungen und dieser Registrierungsbedingungen ist die Registrierung mit keinerlei weiterer Verpflichtung für den Nutzer verbunden. Der Nutzer kann seinen Eintrag jederzeit wieder löschen lassen, indem er uns eine entsprechende Aufforderung per Mail an info@sharingcars.de schickt.

4.4  Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, verschiedene Daten in seinem Account zu speichern. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Daten wahrheitsgemäß und vollständig einzutragen und die persönlichen Daten in seinem Nutzerprofil stets aktuell zu halten und relevante Änderungen unverzüglich nachzutragen.

§ 5 Vertragsschluss zwischen Nutzern

5.1 Über die Plattform werden Verträge zwischen Nutzern lediglich vermittelt. Wir weisen darauf hin, dass für die Mietverträge zwischen Mieter und Vermieter auch dann kein Widerrufsrecht besteht, wenn eine der Parteien Verbraucher sein sollte. Dieses entfällt für Verträge im Zusammenhang mit der Unterbringung, Freizeitbetätigung bzw. Kraftfahrzeugvermietung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

5.2 Im Falle von Direktbuchungen, kommt der Vertrag mit Abschluss des Buchungsvorgang durch die Bestätigung der zahlungspflichtigen Buchung. Der Mieter erhält eine Buchungsbestätigung nachdem der Vermieter der Direktbuchung zugestimmt hat. Im Falle einer Ablehnung des Vermieters, erstattet SharingCars dem Mieter das Geld zurück.

5.3 Die Plattform kann für einzelne Nutzer den Mietvertragsabschluss blockieren, falls der Nutzer gegen die Bedingungen der Plattform verstoßen hat, nach einem vorhergehenden Mietvorgang negative Bewertungen erhalten hat, oder ein im Nutzer begründetes Risiko besteht.

§ 6 Zahlung

6.1 Die Nutzung der Plattform, insbesondere das Einstellen von Angeboten durch den Vermieter, ist unentgeltlich.

6.2 Im Falle des Vertragsabschlusses gemäß § 5 sind die vertragsschließenden Nutzer verpflichtet, jeweils eine Provision an SharingCars zu zahlen. Die Höhe der Provision wird dem Nutzer im Rahmen des Registrierungsprozesses und vor dem Vertragsabschluss gemäß § 5 angezeigt. Mit der Zustimmung zu diesen AGB erteilt der Vermieter SharingCars die Vollmacht zum Forderungseinzug der dem Vermieter geschuldeten Zahlung.

6.3 Der Provisionsanspruch entsteht unmittelbar mit Abschluss des Vertrages zwischen Vermieter und dem Mieter und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgerechnet. Soweit nicht anders vereinbart, bleibt der Provisionsanspruch auch dann in voller Höhe bestehen, wenn der Mietvertrag nicht durchgeführt, durch den Mieter storniert oder anderweitig aus Gründen beendet wird, die nicht von SharingCars zu vertreten sind.

6.4 Der Vermieter erklärt sein Einverständnis und weist Stripe unwiderruflich an, von den eingehenden Zahlungen des Mieters zunächst die Vermittlungsprovision und gegebenenfalls weitere Gebühren der Plattform (z.B. Versicherung) sowie ggf. weitere Forderungen gegen den Nutzer abzuziehen und an den jeweils Berechtigten auszukehren und die Vermittlungsprovision für SharingCars einzubehalten. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Restbetrag in der Regel innerhalb einer Woche nach Fahrzeugabholung per Überweisung an den Vermieter ausgekehrt.

6.5 PaulCamper leistet keine Gewähr für die dauerhafte technische Funktionsfähigkeit der Plattform. Die Plattform ist insbesondere nicht erreichbar, wenn Wartungsarbeiten an der Website durchgeführt werden. Die Nichterreichbarkeit der Plattform wegen technischer Störungen ist nicht ausgeschlossen.

§ 7 Widerrufsrecht

§ 7.1 Wenn Sie uns als Verbraucher mit der Vermittlung eines Mietvertrages beauftragen, d. h. wenn Sie uns als natürliche Person mit der Vermittlung eines Mietvertrages zur Zwecken beauftragen, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir wie folgt belehren:

                                               Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SharingCars GmbH, Eckendorferstr 63 , D-33609 Bielefeld, info@sharingcars.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
SharingCars GmbH
Eckendorfer Straße 63
D-33609 Bielefeld
info@sharingcars.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung: (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

§ 8 Datenverarbeitung; Datenschutz

Der respektvolle und vertrauliche Umgang mit den Daten unserer Nutzer ist ein Teil der Firmenphilosophie von SharingCars. Es gelten unsere aktuellen Datenschutzbestimmungen, welche auf der Webseite zu finden sind.

§ 9 Gewährleistung und Haftung durch den Plattformbetreiber

9.1 Die Gewährleistung von SharingCars für die erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform und den Vermittlungsleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Gewährleistung im Zusammenhang mit den Mietverträgen, die ausschließlich zwischen Mieter und Vermieter zustande kommen, übernimmt SharingCars nicht.

9.2 Verfügbar sind nur solche Informationen über Nutzer und Angebote, die von dem jeweiligen Nutzer in seinem Angebot für die Plattform freigegeben wurden. Die Informationen der jeweiligen Nutzer werden so angezeigt, wie sie vom Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass diese Informationen richtig sind. Verantwortlich für den Inhalt solcher Informationen ist alleine der jeweilige Nutzer. Wir machen uns die Inhalte Dritter ausdrücklich nicht zu Eigen.

9.3 Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

9.4 Sollte SharingCars Kenntnis davon erlangen, dass in einem Profil eines Nutzers oder auf einer Internetseite, die über einen Link auf der Website erreichbar ist, rechtswidrige Inhalte enthalten sind, so wird SharingCars diese Inhalte löschen oder diesen Link deaktivieren.

9.5 SharingCars übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit von Leistungen der Vermieter im Bezug auf die Ausstattung, Verfügbarkeit und technische oder sicherheitsrelevante Merkmale der auf der Plattform eingestellten Fahrzeuge.

9.6 SharingCars übernimmt keine Gewährleistung für eine aus dem Vertrag zwischen Vermieter und Mieter entstandene Pflichtverletzung der Mieter während der Mietzeit der Fahrzeuge.

9.7 SharingCars übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Vollständigkeit (benötigte Führerscheinklasse)

§ 10 Mieterpflichten

Zusätzlich zu den in § 4 genannten Registrierungspflichten, hat der Mieter die Pflicht, sich zu erkundigen, welche Führerscheinklasse er für das Führen des gebuchten Fahrzeuges benötigt. Diesen muss er bei Abholung des Wagens vorzeigen.

§ 11 Umgehungsverbot

11.1 Die Nutzer sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Vertragsverhältnisse bekannt gewordenen Daten der anderen Nutzer vertraulich zu behandeln und sie unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine derartige Weitergabe ist für die Vertragsdurchführung oder gesetzlich zwingend erforderlich.

11.2 Es ist den Nutzern untersagt, die Vermittlungs- und Provisionsstruktur von SharingCars zu umgehen. Eine verbotene Umgehung liegt dann vor, wenn sich Nutzer, die zuvor auf ein Angebot auf der Plattform aufmerksam wurden, direkt untereinander in Verbindung setzen oder über die Kommunikationsfunktionalitäten des Nutzerkontos bei SharingCars ihre Kontaktdaten (z.B. Adresse, Firmierung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) übermitteln. Sollte sich ein Nutzer seinerseits vor Vertragsschluss direkt an einen anderen Nutzer wenden, hat ihn der jeweils andere Nutzer auf die Plattform von SharingCars zu verweisen. Es ist dem Nutzer untersagt, einen über die Plattform geschlossenen Vertrag zu stornieren, um ihn anschließend außerhalb der Plattform mit dem jeweils anderen Nutzer neu zu schließen. Die Nutzer verpflichten sich, während der Dauer der Nutzungsvereinbarung mit SharingCars bei wiederholten Fahrzeug-Buchungen sich nicht mit dem jeweiligen anderen Nutzer direkt in Verbindung zu setzen, um zukünftige Mietverhältnisse außerhalb der Plattform von SharingCars abzuwickeln. Im letzteren Falle muss die Nutzungsvereinbarung gekündigt werden.

§ 12 Vorgehen bei Verstößen

12.1 SharingCars ist berechtigt, die Zugangsdaten des Nutzers bei Verstößen gegen diese AGB, insbesondere wegen

  • falscher Angaben bei der Registrierung, unbefugter Weitergabe der Zugangsdaten, insbesondere des Passwortes, (§ 5)
  • Missbrauch der Plattform (z.B. Umgehungsverbot, § 13)

das Nutzerkonto, zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder die Nutzungsvereinbarung bei verschuldeten und schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB außerordentlich und fristlos zu kündigen. Nach einem derartigen Vorfall darf sich der Nutzer nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von SharingCars erneut registrieren.

12.2 SharingCars kann außerdem für einzelne Nutzer die angebotenen Fahrzeuge oder die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen, zeitweilig oder dauerhaft blockieren, wenn der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen in diesen AGB verstößt, nach einer Fahrzeugmiete wiederholt negative Bewertungen anderer Nutzer erhalten hat, oder ein anderweitiger Grund in der Person des Nutzers vorliegt, die weitere Vertragsabschlüsse für andere Nutzer unzumutbar machen.

§ 13 Kündigung des Vermittlungsvertrages zwischen PaulCamper und dem Nutzer; Vollmacht

Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vermittlungsvertrags zwischen SharingCars und dem Nutzer liegt dann vor, wenn der Mieter die Zahlung an SharingCars zur Erfüllung des Vermietgeschäftes zwischen Vermieter und Mieter nicht oder nicht vollständig entrichtet. In diesem Fall schuldet der Vermieter SharingCars keine Provisionszahlung.

§ 14 Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung

14.1 Die Nutzungsvereinbarung zwischen dem Nutzer und SharingCars und dem Nutzer läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer können diese Nutzungsvereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. SharingCars kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.

14.2 Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung können die von dem Nutzer auf der Plattform eingestellten Kommentare oder sonstigen Inhalte grundsätzlich abrufbar bleiben Das Profil des Nutzers und etwaige Fahrzeugangebote werden im Übrigen anonymisiert.

14.3 Der Nutzer kann seine eingestellten Fahrzeuge jederzeit löschen oder deaktivieren, solange kein wirksamer Vertrag mit oder ein bindendes Angebot an einen Nutzer vorliegt.

14.4 SharingCars ist ebenfalls befugt, aus den in § 5, §7 und §13 genannten Gründen Fahrzeuge oder Angebote des Vermieters auf der Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu entfernen.

§ 15 Stornobedingungen

15.1  Sofern Vermieter und Mieter eine Stornierung des Mietvertrags vereinbart haben, hat der Mieter anteilig oder vollständig die Miete nach Maßgabe der folgenden Stornobedingungen zu entrichten:

  • Bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 35% des Gesamtpreises einschließlich Mieter-   Servicegebühr
  • vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75 % des Gesamtmietpreises einschließlich mieter-Servicegebühr
  • ab 14. Tag 90 % des Gesamtmietpreises einschließlich Mieter-Servicegebühr
  • am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 100 % des Gesamtmietpreises einschließlich Mieter-Servicegebühr

15.2 Im Falle einer Stornierung durch den Vermieter erhält der Mieter den bereits gezahlten Mietpreis zu 100% erstattet.

15.3 Der Vermittlungsvertrag zwischen den Nutzern und SharingCars bleibt von einer Stornierung der Miete unberührt. Auf das gemäß §7 bestehende Widerrufsrecht für Verbraucher weisen wir hin.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CSIG) gilt nicht. Gerichtsstand ist Berlin.

16.2 Für die Nutzungsvereinbarung mit SharingCars ist über diese AGB hinaus kein gesonderter Vertragstext vorgesehen. Der Inhalt der Nutzungsvereinbarung ergibt sich aus diesen AGB sowie den konkreten, im Rahmen der Registrierung übermittelten Angaben.

16.3 Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

16.4  Ist der Nutzer ein Verbraucher, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 2), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese dem Mieter einen weitergehenden Schutz gewähren.

16.5 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten Bielefeld.

16.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Nur die unwirksame Bestimmung selbst entfällt.

§ 21 Änderungsvorbehalt

SharingCars kann dem Nutzer bei einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten und zur Vermeidung oder Beseitigung von aufgetretenen Auslegungszweifeln eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorschlagen. Soweit die Änderung den Nutzer lediglich begünstigt oder neutral ist, kann SharingCars jederzeit Vorschläge für AGB-Änderungen unterbreitet werden. Vorschläge zu Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber SharingCars in Textform mitgeteilt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. SharingCars weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten AGB werden zusätzlich auf der SharingCars-Website zum Abruf bereit gehalten.